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   LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14   

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LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14 (https://dejure.org/2015,5841)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14 (https://dejure.org/2015,5841)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 13 Sa 1386/14 (https://dejure.org/2015,5841)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsratsmitglied; Vergütung; Amtsaufgabe; Arbeitszeit; Nachtschicht; Ruhezeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsratsmitglied; Vergütung; Amtsaufgabe; Arbeitszeit; Nachtschicht; Ruhezeit

  • IWW

    § 37 Abs. 2 BetrVG, § ... 5 Abs. 1 ArbZG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ArbZG, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 106 GewO, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs.1 ArbZG, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG, Art. 2 Abs. 9 RL 2003/88/EG, § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 30 Satz 2 BetrVG, § 30 Satz 3 BetrVG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im Hinblick auf eine bevorstehende Betriebsratstätigkeit

  • hensche.de

    Betriebsrat, Arbeitszeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im Hinblick auf eine bevorstehende Betriebsratstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung wegen Betriebsratstätigkeit ist Gedanke der arbeitszeitrechtlichen Ruhezeit zu berücksichtigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsräte haben Anspruch auf angemessene Ruhezeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung wegen Betriebsratstätigkeit ist Gedanke der arbeitszeitrechtlichen Ruhezeit zu berücksichtigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ruhezeit vor Betriebsratssitzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Damit soll nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72) einerseits die Amtsführung gesichert und andererseits das Betriebsratsmitglied bei der Amtsausübung vor Entgeltnachteilen durch Arbeitsversäumnis geschützt werden.

    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).

    Allerdings ist im Rahmen der anzustellenden Einzelfallerwägungen zur Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung wegen bevorstehender Betriebsratstätigkeit einerseits zu berücksichtigen, dass namentlich die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung von den Anforderungen an Aufmerksamkeit und geistiger Leistungsfähigkeit denjenigen bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht nachsteht ( BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72).

  • ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13

    Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung des

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 - teilweise abgeändert und der Tenor zu den Ziffern 1. und 2. insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger auf dem individuellen Arbeitszeitkonto 5, 75 Stunden gutzuschreiben.

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Daraus folgt wiederum, dass dem Kläger (auch) die folgenden zwei Stunden entsprechend den zugrunde liegenden Abreden zur Arbeitszeitflexibilisierung auf seinem individuellen Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind ( vgl. BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 154).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt 28.05.2014 - 7 AZR 404/12 - ZTR 2014, 677 m.w.N.) liegen betriebsbedingte Gründe immer dann vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Sphäre des Betriebs die Undurchführbarkeit von Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit bedingen.
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05

    Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).
  • BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61

    Bezahlte Waschzeit - Chemische Industrie - Vergütung für geleistete Arbeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    a) Unter Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ArbZG ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines entsprechenden arbeitgeberseitigen Bedürfnisses dient ( BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; Anzinger/Koberski, ArbZG, 4. Aufl., § 2 Rn. 9; Baeck/Deutsch, ArbZG, 3. Aufl., § 2 Rn. 4).
  • ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).
  • Drs-Bund, 25.10.1984 - BT-Drs 10/2188
    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14
    Andererseits ist der Schutzzweck des § 5 Abs. 1 ArbZG zu beachten, wonach die elfstündige ununterbrochene Ruhezeit der angemessenen Entspannung und Erholung sowie der Entfaltung der Persönlichkeit außerhalb des Berufslebens dient ( vgl. BT-Drucksache 10/2188, S. 14); es soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte nicht wegen Übermüdung oder wegen eines unregelmäßigen Arbeitsrhythmus sich selbst, Kollegen oder sonstige Personen verletzen und weder kurz- noch langfristig ihre Gesundheit schädigen (vgl. Art. 2 Abs. 9 RL 2003/88/EG).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Februar 2015 - 13 Sa 1386/14 - unter Zurückweisung der Revision im übrigen - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hagen vom 14. August 2014 - 4 Ca 2022/13 - die Beklagte verurteilt hat, dem Kläger auf dem individuellen Arbeitszeitkonto 2, 5 Stunden für die Zeit der Erbringung von Betriebsratstätigkeit am 17. Juli 2013 von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr gutzuschreiben.
  • LAG Hamm, 05.12.2017 - 7 Sa 999/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit; Freistellung wegen

    Er verbleibe bei der von ihm erstinstanzlich vertretenen Rechtsansicht, die er auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.02.2015, 13 Sa 1386/14, stütze, wonach eine Verrechnung des dem Betriebsratsmitglied zustehenden Freizeitausgleichs nach § 37 Abs. 3 BetrVG mit solchen Freistellungen, die allein der Erfüllung der Ruhezeiten des § 5 Abs. 1 ArbZG geschuldet seien, ausgeschlossen sei.
  • LAG Hamm, 23.08.2016 - 7 Sa 245/16

    Betriebsratsmitglied; Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle;

    (1) Die Ausgleichszahlung ist nämlich im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kein zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst (ErfK/Gallner aaO.), da das Betriebsratsmitglied bei der Durchführung von Betriebsratsarbeit schon begrifflich keine Überstunden leistet, was der Gesetzgeber mit der Formulierung in § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG "wie Mehrarbeit" zum Ausdruck bringt (zur arbeitszeitrechtlichen Einordnung erforderlicher Betriebsratsarbeit vgl. LAG Hamm, Urteil vom 20.02.2015, 13 Sa 1386/14 juris).
  • LAG Hamm, 29.11.2016 - 7 Sa 582/16

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

    (1) Die Ausgleichszahlung ist nämlich im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kein zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst (ErfK/Gallner aaO.), da das Betriebsratsmitglied bei der Durchführung von Betriebsratsarbeit schon begrifflich keine Überstunden leistet, was der Gesetzgeber mit der Formulierung in § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG "wie Mehrarbeit" zum Ausdruck bringt (zur arbeitszeitrechtlichen Einordnung erforderlicher Betriebsratsarbeit vgl. LAG Hamm, Urteil vom 20.02.2015, 13 Sa 1386/14 juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 392/16

    Zulässigkeit der Gewährung von Freizeit in Vorgriff auf eine

    Die Erwägungen zur Erfüllung eines et-waigen Anspruchs des Klägers in einem Zeitraum, in dem der Kläger auch auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen war, sind lediglich ergänzend erfolgt, so dass eine Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.02.2015, 13 Sa 1386/14, zitiert nach juris, nicht vorliegt.
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 393/16

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Die Erwägungen zur Erfüllung eines etwaigen Anspruchs des Klägers auf Freistellung in einem Zeitraum, in dem der Kläger auch auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen war, sind lediglich ergänzend erfolgt, so dass eine Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.02.2015, 13 Sa 1386/14, zitiert nach juris, nicht vorliegt.
  • ArbG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Ca 6849/15
    d) Dem stehen auch nicht die vom Kläger zitierten Entscheidungen entgegen, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Betriebsratsmitglied in Anlehnung an die im ArbZG geregelten Ruhezeiten für eine Nachtschicht oder Teile derselben freizustellen, wenn diese unmittelbar vor oder nach einer Betriebsratssitzung liegt (BAG, Urteil vom 07. Juni 1989 - 7 AZR 500/88; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 Sa 1386/14; ArbG Lübeck, Urteil vom 07. Dezember 1999 - 6 Ca 2589/99; ArbG Hamburg, Urteil vom 15. April 1982 - H 12 BV 24/81).
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